Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21890
VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21 (https://dejure.org/2021,21890)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2021 - 26-IV-21 (https://dejure.org/2021,21890)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 26-IV-21 (https://dejure.org/2021,21890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 97/11

    Unzulässige Revision des früheren und ausgeschlossenen Verteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Danach treffen die Kosten eines erfolglos eingelegten Rechtsmittels denjenigen, der es eingelegt hat; das gilt auch für den gegen den Willen des Beschuldigten handelnden Verteidiger (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 97/11 - juris; Niesler in: BeckOK StPO, Stand Januar 2021, § 473 Rn. 2; Maier in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 473 Rn. 43 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 1 W 24/21

    Streitwert einer Klage auf Schadensersatz nach dem sog. Diesel-Abgasskandal;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Mit seiner am 17. März 2021 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 19. April 2021 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2021 (1 W 24/21), dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben am 17. Februar 2021 zugegangen.
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    Die Gegenvorstellung und Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen die Kostenentscheidung wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 18. März 2021 (1 Ws 24/21) zurück.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht